Allgemeine Geschäftsbedingungen der Carsten Böhm Haustechnik, Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
I. Angebot, Auftrag, Preis
- Die Carsten Böhm Haustechnik bleibt an ihre Angebote für einen Zeitraum von 4 Wochen ab Angebotsdatum gebunden, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Bei Ausführung von Arbeiten durch Dritte, z.B. Subunternehmen, gelten die dort angegebenen Angebotsfristen.
- Aufträge sowie mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Abweichende Bedingungen, die in den Bestellformularen des Auftraggebers festgelegt sind, werden – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – nicht anerkannt und sind daher ungültig.
- Bei Bestellungen von kompletten Anlagen einschließlich Montage gelten die Preise des Angebotes nur, wenn die gesamte angebotene Anlage bestellt wird, unter der Voraussetzung einer ununterbrochenen Montage und der anschließenden Inbetriebnahme.
- Die zum Angebot gehörenden Angaben (z. B. Abbildungen, Gewichte) unterliegen dem Vorbehalt der technischen Entwicklung. Kostenanschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt, bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
- Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der vereinbarten Einzelpreise und des tatsächlichen Sachaufwandes, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein Gesamtpauschalpreis vereinbart. Der Auftrag umfasst nur die explizit genannten bzw. mit einem Einzelpreis versehenen Positionen in unseren Formularangeboten.
- Zusätzliche Arbeiten werden nach Lohn- und Materialaufwand berechnet, auch solche, die aufgrund zusätzlicher baulicher oder behördlicher Auflagen erforderlich werden. Gebühren und Kosten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung behördlicher Auflagen am Montageort entstehen, trägt der Auftraggeber. Dasselbe gilt für die Erstellung der erforderlichen Baugenehmigungsunterlagen und -zeichnungen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
- Alle Kosten, einschließlich Energiekosten, für Abnahmen, Prüfungen und Messungen, Inbetriebnahme sowie für die Einweisung des Bedienungspersonals, Einregulierung und spätere Feinregulierung sind vom Auftraggeber zu tragen.
II. Lieferung
- Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klarstellung der Ausführungseinzelheiten und aller Voraussetzungen, die der Auftraggeber zu erfüllen hat.
- Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend um den Zeitraum, in dem der Auftraggeber mit seinen Verpflichtungen gegenüber der Carsten Böhm Haustechnik in Verzug ist. Sie verlängert sich auch bei unvorhergesehenen Hindernissen, es sei denn, die Carsten Böhm Haustechnik hat diese Umstände zu vertreten. Sollte sich die Lieferung aufgrund unvorhersehbarer, vom Auftraggeber nicht zu vertretender Hindernisse verzögern und dadurch für den Auftraggeber unzumutbar werden, ist dieser berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat die Carsten Böhm Haustechnik keinen Anspruch auf Schadens- oder Aufwandersatz.
III. Zahlungsbedingungen
- Die Rechnung ist, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Erhalt und ohne Abzug zu zahlen. Die Zahlung muss spätestens zum in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum erfolgen.
- Bei Überschreiten des Fälligkeitsdatums werden ohne weitere Mahnung Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet, es sei denn, die Carsten Böhm Haustechnik verlangt höhere Sollzinsen oder der Auftraggeber weist eine geringere Belastung nach. Weitere Verzugsschäden können geltend gemacht werden.
- Wechsel werden nicht angenommen.
- Zahlungen an Vertreter ohne schriftliche Inkasso-Vollmacht sind unzulässig.
- Für jede Mahnung wird eine Gebühr in Höhe von € 6,- erhoben.
- Zahlungen dürfen nur im Hinblick auf unstrittige oder rechtskräftig festgestellte Forderungen zurückgehalten oder aufgerechnet werden.
- Wird die Einhaltung der Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht gewahrt oder gibt es Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers beeinträchtigen, werden alle Forderungen der Carsten Böhm Haustechnik sofort fällig. Die Carsten Böhm Haustechnik ist in diesen Fällen berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
IV. Montage
- Verzögert sich die Montage oder Inbetriebnahme aus Gründen, die nicht von der Carsten Böhm Haustechnik zu vertreten sind, trägt der Auftraggeber alle Kosten, die durch Wartezeiten und erforderliche zusätzliche Anfahrten entstehen.
- Pauschalpreise für Montagen beinhalten keine Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Sonntags- oder Feiertagsarbeit. Diese können zusätzlich berechnet werden. Die Montage gilt als abgeschlossen, wenn die probeweise Inbetriebnahme erfolgreich erfolgt ist.
V. Gewährleistung
- Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre gemäß VOB und beginnt mit der betriebsbereiten Fertigstellung der Anlage. Für mangelhafte Teile, die unter die Gewährleistung fallen, stellt die Carsten Böhm Haustechnik kostenfreien Ersatz, es sei denn, der Mangel ist auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen.
- Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf Nachlieferung oder Nachbesserung. Wenn diese Maßnahmen erfolglos sind, kann der Auftraggeber nach Wahl eine Herabsetzung des Preises verlangen.
- Die Gewährleistung erlischt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung der Carsten Böhm Haustechnik Änderungen oder Reparaturen vornimmt oder vornehmen lässt oder wenn Mängel nicht unverzüglich gemeldet werden. Voraussetzung für die Gewährleistung ist eine sachgemäße Nutzung und regelmäßige Wartung.
- Die Carsten Böhm Haustechnik gewährleistet einen hohen Wirkungsgrad der Brenner, vorausgesetzt, dass die vorhandenen Heizkessel und Radiatoren korrekt auf das Gebäude dimensioniert sind und keinen Schaden aufweisen. Für eine unzureichende Heizleistung der bestehenden Heizkessel und Radiatoren übernimmt Carsten Böhm Haustechnik keine Haftung.
VI. Haftung für Schäden
1 Carsten Böhm Haustechnik haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, und zwar nur im Rahmen der Deckung unserer Betriebshaftpflichtversicherung. Eine Haftung für mittelbare oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Ebenso wird keine Haftung übernommen für Schäden, die beim Einbringen und Einbau von Heizkesseln oder Kellertanks an Wänden, Treppen, Fußböden und Türen entstehen – es sei denn, diese Schäden wurden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht. Für eventuelle Wasserschäden beim Austausch alter Heizkörperventile übernimmt Carsten Böhm Haustechnik keine Haftung. Wir haften nicht für Handlungen oder Schäden, die ausschließlich im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegen.
VII. Eigentumsvorbehalt
- Carsten Böhm Haustechnik behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen, einschließlich etwaiger Kosten und Zinsen, aus dem Liefervertrag vor.
- Auch beim Einbau der gelieferten Anlagen, beispielsweise in eine Heizungsanlage, bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen, da die Geräte als Zusatzanlagen betrachtet werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, die gelieferten Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs weiterzuverkaufen, es sei denn, die aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen wurden bereits an Dritte abgetreten. Das Recht zur Weiterveräußern entfällt im Falle von Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung des Auftraggebers.
- Der Auftraggeber tritt hiermit bereits jetzt alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware oder aus anderen Rechtsgründen an Carsten Böhm Haustechnik ab, soweit er über diese Forderungen verfügen darf. Die Abtretung bezieht sich dabei nur auf den Wert der Vorbehaltsware, wenn diese zusammen mit anderen, nicht von Carsten Böhm Haustechnik gelieferten Waren verkauft wird.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Carsten Böhm Haustechnik nachkommt. Eingezogene Beträge sind sofort an Carsten Böhm Haustechnik abzuführen, sobald die Forderung fällig ist.
- Mit vollständiger Bezahlung der offenen Forderungen geht das Eigentum an der Vorbehaltsware ohne weitere Bedingungen auf den Auftraggeber über, und die abgetretenen Forderungen stehen ihm zu.
- Der Auftraggeber darf die gelieferten Waren weder verpfänden noch zur Sicherung an Dritte übertragen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber Carsten Böhm Haustechnik unverzüglich zu informieren. Alle Kosten, die durch notwendige Interventionen entstehen, trägt der Auftraggeber.
VIII. Geltendes Recht und Erfüllungsort
1. Alle Geschäftsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche des Auftraggebers oder von Carsten Böhm Haustechnik im Rahmen der Geschäftsbeziehung ist Neuruppin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
IX. Datenschutz
- Carsten Böhm Haustechnik erhebt Ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO, um den Vertrag zu erfüllen, unsere vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten zu erfüllen sowie gegebenenfalls Direktwerbung zu betreiben. Die Erhebung und Verarbeitung der Daten ist notwendig zur Vertragserfüllung und basiert auf Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist, beispielsweise durch die Weitergabe von Bestelldaten an Lieferanten. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Zwecke der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Sie haben das Recht, jederzeit der Verwendung Ihrer Daten für Direktwerbung zu widersprechen. Zudem können Sie Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten verlangen, diese bei Unrichtigkeit berichtigen oder deren Löschung verlangen, falls eine unzulässige Datenspeicherung vorliegt. Unser Datenschutzbeauftragter ist unter info@boehm-haustechnik.de erreichbar.
X. Verbindlichkeit
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen trotzdem weiterhin in vollem Umfang gültig. Bei Widersprüchen zwischen der Leistungsbeschreibung und diesen AGB haben die AGB Vorrang.
XI. Widerrufsrecht
- Der Auftraggeber hat das Recht, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf kann in Textform (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) oder – wenn ihm die Ware vor Ablauf der Frist überlassen wurde – auch durch Rücksendung der Ware erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt dieser Widerrufsbelehrung, jedoch nicht vor Erhalt der Ware oder vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie bei Fernabsatzverträgen nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist an folgende Adresse zu richten:
Carsten Böhm Haustechnik
Ruppiner Str. 40
16835 Herzberg (Mark)
Telefax: 0179 6627406
E-Mail: kontakt@boehm-haustechnik.de
- Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen zurückzugeben und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Wenn die Ware nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgegeben werden kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns einen entsprechenden Wertersatz zu leisten.
Besonderer Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vollständig erfüllt wird, bevor dieser von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat.
Carsten Böhm Haustechnik Herzberg, den 01.05.2025